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   VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08.WI(V)   

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https://dejure.org/2008,15844
VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08.WI(V) (https://dejure.org/2008,15844)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.09.2008 - 3 L 1018/08.WI(V) (https://dejure.org/2008,15844)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI(V) (https://dejure.org/2008,15844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes einer Stadtverordnetenversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Behandlung eines Tagesordnungspunktes auf der Stadtverordnetenversammlung; Aufstellung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung; Zuständigkeit der Gemeindevertretung hinsichtlich der Befassung mit eingereichten Beschlüssen; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes einer Stadtverordnetenversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 10.12.1986 - 4 B 85 A.916

    Anspruch eines Ratsmitgliedes auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in die

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08
    Dies gilt selbst dann, wenn nach Auffassung der Stadtverordnetenvorsteherin ein möglicher Verstoß der zur Beratung und Abstimmung anstehenden Beschlüsse gegen Rechts- oder Verfassungsvorschriften in Rede steht (so bereits Hess. VGH mit Beschluss vom 02.07.1985, 2 TG 1174/85 hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Kreistagsvorsitzenden); in diesem Sinne auch: VGH München, Urt. v. 10.12.1986, 4 B 85 A 96, NVwZ 88, 83; Bbg VerfG, Urt. v. 28.01.1999, VfGBbg 2/98, NVwZ 99, 868.
  • VerfG Brandenburg, 28.01.1999 - VfGBbg 2/98

    Fraktion; Tagesordnung; Parlamentsrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Tagesordnung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08
    Dies gilt selbst dann, wenn nach Auffassung der Stadtverordnetenvorsteherin ein möglicher Verstoß der zur Beratung und Abstimmung anstehenden Beschlüsse gegen Rechts- oder Verfassungsvorschriften in Rede steht (so bereits Hess. VGH mit Beschluss vom 02.07.1985, 2 TG 1174/85 hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Kreistagsvorsitzenden); in diesem Sinne auch: VGH München, Urt. v. 10.12.1986, 4 B 85 A 96, NVwZ 88, 83; Bbg VerfG, Urt. v. 28.01.1999, VfGBbg 2/98, NVwZ 99, 868.
  • VGH Hessen, 02.07.1985 - 2 TG 1174/85

    Zur Abberufung eines Landrates, keine materielle Prüfungskompetenz des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.09.2008 - 3 L 1018/08
    Dies gilt selbst dann, wenn nach Auffassung der Stadtverordnetenvorsteherin ein möglicher Verstoß der zur Beratung und Abstimmung anstehenden Beschlüsse gegen Rechts- oder Verfassungsvorschriften in Rede steht (so bereits Hess. VGH mit Beschluss vom 02.07.1985, 2 TG 1174/85 hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Kreistagsvorsitzenden); in diesem Sinne auch: VGH München, Urt. v. 10.12.1986, 4 B 85 A 96, NVwZ 88, 83; Bbg VerfG, Urt. v. 28.01.1999, VfGBbg 2/98, NVwZ 99, 868.
  • VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08

    Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung zur Geschäftspolitik eines

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI(V) - wird zurückgewiesen.

    Einem von den Antragstellerinnen am 18. September 2008 gestellten Antrag entsprechend hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden der Antragsgegnerin mit Beschluss vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI(V) - im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben, den Antrag der Antragstellerinnen vom 16. September 2008 mit dem Betreff "Kohlekraftwerk Ingelheimer Aue" auf die Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2008 zu setzen, notfalls unter Abkürzung der Ladungsfrist.

  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 8 A 2043/10

    Auch Verfassungsgrundsätze zum Kommunalrecht modifizieren nicht

    Sie war vom Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI (V) - und vom Senat mit Beschluss vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 - im Wege der einstweiligen Anordnung zur Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnung mit der Begründung verpflichtet worden, dass die Frage des Baus dieses Kohlekraftwerks nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung als wichtige Angelegenheit in die vorrangige Entscheidungskompetenz der Klägerin falle, deren Entscheidung der Magistrat durch Weisung gegenüber der Gesellschaft umzusetzen habe.
  • VGH Hessen, 04.05.2009 - 8 B 304/09

    Kohleheizkraftwerk "Ingelheimer Aue"

    Sie war vom Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Beschluss vom 19. September 2008 - 3 L 1018/08.WI (V) - und vom Senat mit Beschluss vom 24. September 2008 - 8 B 2037/08 - im Wege der einstweiligen Anordnung zur Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnung mit der Begründung verpflichtet worden, dass die Frage des Baus dieses Kohlekraftwerks nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gemeindeverwaltung als wichtige Angelegenheit in die vorrangige Entscheidungskompetenz der Antragstellerin falle, deren Entscheidung der Magistrat durch Weisung gegenüber der Gesellschaft umzusetzen habe.
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